Abteilungs-, Spiel- und Platzordnung

der Boulé-Abteilung des SV Westgartshausen

Stand: Dezember 2017

I. ABTEILUNGSORDNUNG

  1. Die Boulé-Abteilung ist eine rechtlich unselbständige Abteilung des Sportvereins Westgartshausen (SV Westgartshausen)
  2. Die Boulé-Anlage wird vom SV Westgartshausen betrieben. Der Boulé-Abteilung obliegt die Sorge um den Spielbetrieb auf   der Anlage.
  3. Die Beiträge für die Teilnahme am Spielbetrieb der Boulé-Abteilung sind der jeweils gültigen Beitragsordnung zu entnehmen.
  4. Der Austritt aus der Boulé-Abteilung kann zur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Die für die Teilnahme am Spielbetrieb entrichteten Beiträge werden nicht zurückvergütet.
  5. Ein eventueller Ausschluss aus der Boulé-Abteilung erfolgt in entsprechender Anwendung der für den Vereinsausschluss vorgesehenen Regelungen der Vereinssatzung durch den Abteilungsleiter. Hiergegen kann innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Auschlussmitteilung schriftlich Berufung beim Vereinsvorstand eingelegt werden, der endgültig entscheidet.
  6. Jährlich findet mindestens eine Abteilungsversammlung statt, deren Zeitpunkt mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich durch Aushang am schwarzen Brett bekannt gegeben wird. Hierzu wird vom Abteilungsleiter ein Vertreter des Vereinsvorstands eingeladen. Über die Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu führen, eine Abschrift erhält der Vereinsvorstand.
  7. Von der Abteilungsversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf zwei Jahre gewählt:
  8.  Abteilungsleiter
  9.  ein Beisitzer/in als Stellvertreter des Abteilungsleiters.
  10. Mannschaftsführer und ggf. Schriftführer können bei Bedarf aus den Mitgliedern der Boulé-Abteilung bestimmt werden.
  11. Die hier genannten Personen nehmen die Aufgabenteilung einvernehmlich wahr.
  12. Der Spielbetrieb auf der Boulé-Anlage wird nach einer von der Abteilungsversammlung beschlossenen Spielordnung durchgeführt.

II. SPIEL- UND PLATZORDNUNG FÜR DIE BOULÉ-ANLAGE

  1. SPIELORDNUNG
  2. Die Eröffnung und Beendigung der Turniersaison wird vom Abteilungsleiter festgelegt.
  3. Im Übrigen ist der Spielbetrieb frei.
  4. Gastspieler sind gelegentlich, nicht jedoch auf Dauer, auf der Boulé-Anlage des SV Westgartshausen zugelassen. Platz- und Spielgebühren sind dem Aushang am schwarzen Brett im Vereinsheim zu entnehmen. Sie dürfen spielen, soweit die Plätze nicht für offizielle Termine der Bouleabteilung oder durch Mitglieder des Vereins in Anspruch genommen werden. Offizielle Termine der Boulé-Abteilung haben stets Vorrang. Regelmäßige Nutzung der Boulé-Anlage erfordert die Mitgliedschaft im SV Westgartshausen und der Boulé-Abteilung.
  5. Externe und interne Turniere, Verbandsspiele, Freundschaftsspiele und abteilungsinterne Turniere sind zugelassen. Näheres regelt die Abteilungsleitung.
  6. Die Flutlichtanlage darf nur durch Vereinsmitglieder betrieben werden.

III. PLATZORDNUNG

  1. Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet der Abteilungsleiter, gegebenenfalls eine von ihm beauftragte Person oder aber der Platzwart.
  2. Nichtspielern ist der Zutritt auf das Spielfeld während des Spielbetriebs aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Beschädigungen am Platz sind umgehend dem Platzwart oder dem Abteilungsleiter zu melden, gegebenenfalls durch schriftliche Nachricht an die Geschäftsstelle. Alle Mitglieder werden gebeten, Spieler auf falsches Verhalten im Rahmen dieser Ordnung hinzuweisen. Es wird gebeten,  die Anschläge am schwarzen Brett, das sich im Vorraum des Vereinsheimes befindet, zu beachten.
  3. Die Benutzung des Platzes geschieht auf eigene Gefahr.
  4. Die Flutlichtanlage darf nur durch Vereinsmitglieder betrieben werden.

IV. SCHLUSSBESTIMMUNG

Es gelten die Regeln des Deutschen Boulé- und Petánque-Verbandes und des internationalen Verbandes der FIPJP, die bei Spielen einzuhalten sind, soweit keine andere einvernehmliche Lösung unter den Spielern verabredet wurde.

Crailsheim-Westgartshausen, den 14. Dezember 2017